Messstellenbetrieb

Der Messstellenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den Messstellen von Letztverbrauchern in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der Grundlage des EnWG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung. Der Messstellenrahmenvertrag gilt für alle Messstellen, für die der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Sofern der Messstellenbetreiber auch die Messung durchführt, so sind die Regelungen des von der Bundesnetzagentur festgelegten Messrahmenvertrages auch ein Bestandteil dieses Vertrages. Der Messrahmenvertrag ist in diesem Fall diesem Vertrag als Anlage beizufügen, einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht.

 

Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG hat das Vertragsmanagement für die Messstellenverträge an folgenden Dienstleister vergeben:

        

          EVU-Assist GmbH, Rathausplatz 11, 24558 Henstedt-Ulzburg

          Telefon: 04193/88917-0      Telefax: 04193/88917-29     e-mail:  postillionevu-assist.de

         

          Anfragen zu Verträgen bitte direkt an die EVU Assist GmbH.

          Hinweis: Eine Bekanntmachung bei den Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG ist trotzdem notwendig.

 

      - Messstellenrahmenvertrag (Muster) (Inhaltsgleich zur Vorgabe der Bundesnetzagentur)

      - Messrahmenvertrag (Muster) (Inhaltsgleich zur Vorgabe der Bundesnetzagentur)

      - Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom

      - Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas

      - Technische Mindestanforderungen Datenumfang und Datenqualität

      - Kontaktdatenblatt der Osterholzer Stadtwerke